NRW-Umweltminister Remmel stellt sich den Fragen der Grünen im Märkischen Kreis (Foto: I. Becker)

Müllverbrennungsanlage bleibt Dauerbrenner

Iserlohn, 26.02.2015.

Entsorgung: Müllverbrennungsanlage bleibt Dauerbrenner Umweltminister J. Remmel bei Kreis-Grünen

Müll und seine Entsorgung über die Verbrennungsanlage (MVA) in Iserlohn ist ein Dauerbrenner. Seit Jahresbeginn müssen Bio-Abfälle getrennt entsorgt werden. Das führt aber zu zusätzlichen Kosten für die die Bürgerinnen und Bürger im Märkischen Kreis. Grund: Jede Tonne, die weniger an die MVA geliefert wird, treibt die Kosten hoch. Der Kreis ist verpflichtet, Mindestmengen anzuliefern – oder Strafgebühren zu zahlen. Landesumweltminister Johannes Remmel stellte sich am Donnerstagabend der Problematik.

NRW-Umweltminister Remmel stellt sich den Fragen der Grünen im Märkischen Kreis (Foto: I. Becker)

Bei dem Treffen in Iserlohn wurden verschiedene Optionen angesprochen. „Eine Diskussion über die Perspektiven solch eines Systems fand aber nicht mehr statt”, so Martin Halbrügge vom Ortsverband der GRÜNEN in Halver. Verbreitet war jedenfalls die Sorge unter bei den Teilnehmern des Treffens mit dem Minister, dass das Aufstellen eine weiteren Tonne bei steigenden Preisen und zweifelhaftem ökologischem Nutzen den Bürgern nicht mehr vermittelt werden kann. Zumal Bio-Abfall wegen der Restfeuchte auch für die Verbrennung eher suboptimal ist und einen niedrigen Brennwert hat.
Vor diesem Hintergrund ist interessant ein Ansatz des Entsorgers Remondis, der zwischen trocken und nass unterscheidet und auf diese Weise die benötigten Tonnen reduziert.
Minister Remmel verwies zudem auf die neu eingerichtete Sortieranlage in der Region, die von Lobbe betrieben würde.

NRW-Umweltminister Remmel nach der Diskussion mit dem Kreisvrostand

Nach dem Treffen stand fest: Es gibt weiteren Diskussions-und Handlungsbedarf bezüglich des MVA-Betriebs. Die Notwendigkeit Mindestmengen anzuliefern hat Auswirkungen auf den Handlungsspielraum der Kommunen bei der Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Und: Sie hat Auswirkungen auf die Entsorgungskosten, sprich die Müllgebühren der Bürgerinnen und Bürger.Derzeitige Verträge können erst in sechs Jahren gekündigt werden. Bis dahin gilt es neue, kostengünstigere Lösungen zu finden, ohne die hohen Umweltstandards aufzugeben. (rk)

Ein Protokoll der Diskussion vom Martin Halbrügge (OV Halver) findet sich >>> HIER <<<

 

Quelle: Volmetal-Grüne

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